Das Haus wird nur an Nichtraucher vermietet. Das Rauchen im Haus und auf dem gesamten Grundstück ist verboten. Aus Rücksicht auf Allergiker werden keine Haustiere aufgenommen. Die Nutzung des Hauses und seiner Einrichtungen ist nur den Personen gestattet, die im Mietvertrag namentlich genannt sind. Die Vermieterin ist eine Woche nach Erstellung des Mietvertrages an ihr Vertragsangebot gebunden. Ein Mietvertrag kommt nur dann zustande, wenn der Mieter in dieser Zeit den unterschriebenen Mietvertrag zurückschickt und eine Anzahlung in Höhe von 20% der vereinbarten Miete auf dem Bankkonto der Vermieterin eingeht. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Mietbeginn fällig. Geht der Betrag nicht fristgerecht auf dem Konto der Vermieterin ein, so ist die Vermieterin nach vorheriger Erinnerung berechtigt, die Wohnung anderweitig zu vermieten und Schadenersatz zu verlangen.

Der Mieter ist berechtigt vor dem Tag des vereinbarten Mietbeginns gegen Zahlung eines pauschalen Schadenersatzes vom Vertrag zurückzutreten. Dieser beträgt:

Der Rücktritt gegen Zahlung eines pauschalen Schadenersatzes wird nur wirksam, wenn der Vermieterin die Mitteilung des Rücktritts in Textform innerhalb der genannten Fristen zugegangen ist und der Mieter in seiner Mitteilung ausdrücklich seinen „Rücktritt gegen pauschalen Schadenersatz“ erklärt und eine Zahlung in Höhe des pauschalen Schadenersatzes bereits geleistet wurde oder spätestens innerhalb von 7 Tagen auf dem Konto der Vermieterin eingeht. Die Vereinbarung eines pauschalen Schadenersatzes schließt das Recht des Mieters oder der Vermieterin aus, einen höheren oder niedrigeren Schaden geltend zu machen. Macht der Mieter von seinem Rücktrittsrecht gegen Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes keinen Gebrauch, wird das allgemeine Mietrecht angewandt (Bei einem Rücktritt oder bei einer Nichtinanspruchnahme der Wohnung wird dem Mieter die vereinbarte Miete abzüglich der ersparten Aufwendungen in Rechnung gestellt). Erfolgt keine Neuvermietung, so werden die ersparten Aufwendungen pauschal mit 10% der vereinbarten Miete angenommen. Sowohl der Mieter, als auch die Vermieterin sind berechtigt höhere oder niedrigere Aufwendungen nachzuweisen.

Für jede Änderung des Mietvertrages wird eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 50,-€ erhoben. Die Verwaltungskostenpauschale entfällt, wenn die Änderung vor Überweisung der Restzahlung vereinbart wird und sich auf die Namen oder die Zahl der Nutzer beschränkt. Sowohl der Mieter, als auch die Vermieterin sind berechtigt höhere oder niedrigere Aufwendungen nachzuweisen. Sollte die angemietete Wohnung ohne Verschulden der Vermieterin ganz oder teilweise nicht zur Verfügung stehen oder länger in Anspruch genommen werden, wird die Miete zeitanteilig erstattet oder nachberechnet. Bei Nichtverfügbarkeit über mehr als einen Tag kann der Mieter gegen Erstattung des zeitanteiligen Mietpreises vom Vertrag zurücktreten, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Die Ausstattung der Wohnungen ist der Internetseite www.haus-admiral.de zu entnehmen. Bettwäsche und Handtücher werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Nutzung aller Ausstattungsgegenstände und die Benutzung der Sauna (nur Wohnung Wintergarten), Strom, Heizung, Wasser, Internetzugang und Telefongespräche in das deutsche Festnetz sind im Mietpreis eingeschlossen. Der Internetzugang wird nur unter der Bedingung zur Verfügung gestellt, dass der Mieter die Hinweise zur Nutzung des Internetzugangs zur Kenntnis nimmt und ihre Beachtung zusichert. Der Gästebeitrag (Kurtaxe) ist im Mietpreis nicht enthalten. Er ist bei der Buchung der Rückfahrtickets oder in der Tourist-Information zu entrichten.

In jeder Wohnung befindet sich eine Infomappe mit einer ausführlichen Inventarliste. Bei der Ankunft bereits fehlende oder defekte Gegenstände werden vom Service in einer Checkliste dokumentiert. Nicht dokumentierte Mängel oder das Fehlen von Inventar können nur dann als Vorschaden anerkannt werden, wenn innerhalb von 24 Stunden telefonisch reklamiert wird. Der Mieter ist verpflichtet, der Vermieterin alle während der Mietzeit auftretenden Schäden, Defekte oder den Verlust von Ausstattungsgegenständen in der Checkliste zu dokumentieren. Ist von einer Schadenshöhe über 50,-€ auszugehen oder ist durch den Schaden eine Gefährdung möglich, so ist die Vermieterin innerhalb von 24 Stunden vorab telefonisch zu informieren. Der Mieter haftet für die von ihm vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden. Bei undokumentierten Mängeln am Ende der Mietzeit wird vermutet, dass diese vom Mieter schuldhaft verursacht wurden. Wird ein vom Mieter reklamierter Mangel von der Vermieterin nicht beseitigt, steht dem Mieter eine angemessene Entschädigung zu. Die Vermieterin überträgt den ihr obliegenden Winterdienst auf den Mieter. Zu Wartungs- oder Reparaturzwecken darf die Vermieterin oder ihr Beauftragter nach vorheriger Ankündigung die vermietete Wohnung betreten.

Am Ende der Mietzeit ist eine Grundreinigung durch den Mieter durchzuführen. Dazu gehören das Spülen und Einräumen des Geschirrs sowie die Beseitigung der Abfälle. Altglas ist in den öffentlichen Sammelstellen zu entsorgen. Eine gründliche Endreinigung wird von der Vermieterin veranlasst. Die Beseitigung übermäßiger Verschmutzungen wird dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt. Es wird empfohlen eine Reiserücktrittkostenversicherung abzuschließen. Der Mieter sollte sicherstellen, dass seine Privathaftpflichtversicherung auf den Ausschluss von Mietschäden nach 7.6 AHB verzichtet.